Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Buchungen von Leihwagen oder zugehörigen Angeboten über Movacar gehen Sie mehrere Verträge ein:

  1. Einen Vertrag mit Target Mobility nach den untenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Movacar („AGB“) über die Vermittlung eines Vertrags über die Fahrzeugüberlassung mit einem Dritten („Leihvertrag“).
  2. Einen Leihvertrag mit dem Verleiher, der die Bedingungen über die Fahrzeugnutzung und ggf. damit in Verbindung stehende Zusatzangebote (etwa Kindersitz, Navigationsgerät, etc.) enthält. Einzelheiten zum Vertragsschluss werden im Abschnitt „Abschluss einzelner Verträge über Movacar, Vertragsinhalte“ der AGB erläutert.
  3. Ggf. einen Versicherungsvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft.

Target Mobility selbst unterhält weder eigene Fahrzeugleihstationen, noch bietet Target Mobility eigene Leihfahrzeuge an. Für den Leihvertrag und damit in Verbindung stehende Zusatzangebote (etwa Kindersitz, Navigationsgerät, etc.) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die Sie unter den nachfolgenden Links finden:Sixt

UFO Drive

VW FS Rent-a-Car

Enterprise Rent-a-Car

CarlundCarla.de

ADAC Club Mobil

Europcar

Europcar Schweiz

Buchbinder     

Indie Campers

Roadsurfer

Carvia

Die konkreten Konditionen im auf Movacar dargestellten Angebot gehen den zuvor genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verleiher vor. Dies gilt insbesondere für etwaige Kilometerbeschränkungen und Zusatzkilometer sowie Tankregelungen.

Für die Versicherungsleistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherers, welche im Zuge des Buchungsprozesses und in der Buchungsbestätigung angezeigt werden.

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Movacar, welche ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Target Mobility regeln:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Target Mobility GmbH für die Nutzung von Movacar

Stand: 16.03.2026

Anbieter, Gegenstand und Anwendungsbereich

  1. Die Target Mobility GmbH, Eiderstedter Weg 5b, 14129 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nr. HR B 195781 B („Target Mobility„), bietet über die URL www.movacar.de sowie über eine Smartphone-Applikation („App„) Kunden die Möglichkeit ausgewählte Angebote zur Einwegleihe von Leihwagenanbietern („Verleiher„) sowie dazu passende Angebote von Versicherern („Versicherer“) zu buchen („Movacar“).
  2. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„) sind der Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Movacar mittels Webanwendung des Browsers und mittels App sowie der Abschluss einzelner Vermittlungsverträge.
  3. Die AGB richten sich an Verbraucher i. S. v. § 13 BGB.

Download der App

Die App wird dem Kunden von Target Mobility über einen App-Store des jeweiligen Betreibers kostenlos zum Download angeboten. Vertragspartner für die Nutzung der App ist Target Mobility, nicht der Betreiber des App Stores.

Registrierung für Movacar und Abschluss des Nutzungsvertrages

  1. Um Leistungen von Movacar in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Kunde einen Kunden-Account unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und Vergabe eines Passworts anlegen.
  2. Mit erfolgreicher Anlage des Kunden-Accounts kommt ein Vertrag zur Nutzung von Movacar auf Grundlage dieser AGB („Nutzungsvertrag“) zustande.

Inhalt des Nutzungsvertrages, Leistungsgegenstand

  1. Nach Abschluss des Nutzungsvertrages bietet Movacar im Wesentlichen die folgenden Funktionen an:
  • Reservierung von Leihwagenangeboten (vgl. § 6 Abs. 3)
  • Buchung von dazu passenden Reiseversicherungsleistungen (vgl. § 7)
  • Erfassung von Schäden an den zu überführenden Fahrzeugen
  1. Target Mobility ist bestrebt, dass Movacar stets dem Stand der Technik entspricht. Target Mobility ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades von Movacar durch- oder einzuführen (nachfolgend gemeinsam „Updates„), insbesondere um Movacar an neue technische oder geschäftliche Bedürfnisse anzupassen, auf Nutzerverhalten zu reagieren, neue Funktionen zu implementieren, Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vorzunehmen oder den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
  2. Zur Anpassung von Movacar an neue oder geänderte rechtliche, technische oder betriebswirtschaftliche Anforderungen oder bei Vorliegen eines sonstigen triftigen Grundes kann Target Mobility auch Updates durchführen, die die Nutzung von Movacar durch den Kunden zum Vertragszweck erheblich einschränken („Wesentliche Änderung“). Bei Wesentlichen Änderungen wird Target Mobility den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor Durchführung der Wesentlichen Änderung per E-Mail über die Merkmale und den Zeitpunkt der Wesentlichen Änderung informieren.
  3. Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich unbeschränktes Recht eingeräumt, Movacar und alle darüber bezogenen Inhalte und Informationen während der Dauer des Nutzungsvertrages und vorbehaltlich der vorliegenden AGB zu nutzen. Soweit sich das gemäß dieser Regelung eingeräumte Nutzungsrecht auf Software bezieht, erstreckt sich das Nutzungsrecht lediglich auf die Nutzung des Objektcodes. Eine Bearbeitung der Software oder eine Umwandlung des Objektcodes in den Quellcode (Dekompilierung) ist nur in dem Maße gestattet, in dem ein im anwendbaren Recht verankertes Dekompilierungsrecht nicht ausgeschlossen werden kann.

Verfügbarkeit von Movacar

  1. Target Mobility ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die durchgängige Verfügbarkeit von Movacar zu erreichen und bei auftretenden Störungen unverzüglich wiederherzustellen. Aufgrund höherer Gewalt (z.B. kriegerische Auseinandersetzungen, Unwetter, Arbeitskampfmaßnahmen) oder aufgrund der Durchführung notwendiger Wartungs-, Reparatur- oder sonstiger Maßnahmen an den technischen Einrichtungen von Target Mobility oder an den technischen Einrichtungen Dritter, die Daten, Inhalte, Informationen oder Übertragungskapazitäten bereitstellen, kann es gleichwohl zu unvermeidbaren, vorübergehenden Störungen, Unterbrechungen oder einer Verminderung der Leistungsfähigkeit (Geschwindigkeit) von Movacar kommen. Zudem kann eine intensive gleichzeitige Nutzung von Movacar durch eine Vielzahl von Kunden zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (Geschwindigkeit) führen.
  2. Im Falle von technischen Störungen oder sonstigen Problemen kann sich der Kunde an den Kundenservice von Target Mobility wenden (service@movacar.de).

Abschluss einzelner Verträge über Movacar, Vertragsinhalte

  1. Bei Buchung eines Angebots über Movacar gibt der Kunde jeweils sein Angebot zum Abschluss mehrerer Verträge ab. Dies ist zum einen der Vertrag mit Target Mobility, welcher die Vermittlung eines Fahrzeug-Einwegleihvertrages zwischen dem Kunden und einem Verleiher zum Gegenstand hat („Vermittlungsvertrag„). Zum anderen gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Leihvertrages mit einem Verleiher ab („Leihvertrag„).
  2. Vermittlungsvertrag zwischen Target Mobility und Kunden:
    1. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs über Movacar kommt der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Target Mobility nach Maßgabe dieser AGB zustande.
    2. Leistungsgegenstand des Vermittlungsvertrages ist nicht das erfolgreiche Zustandekommen eines Leihvertrages des Kunden mit dem jeweiligen Verleiher. Über das Zustandekommen des Leihvertrages entscheidet allein der Verleiher. Erst mit Annahme durch den Verleiher kommt es zum Abschluss eines Leihvertrages zwischen dem jeweiligen Verleiher und dem Kunden.
    3. Target Mobility vermittelt den Leihvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verleiher zu den Konditionen, welche vom Verleiher für das vom Kunden gewählte Angebot angegeben wurden. Für das Vertragsverhältnis des Kunden mit dem jeweiligen Verleiher gelten im Übrigen jeweils dessen Vertragsbedingungen. Daher muss der Kunde auch bestätigen, dass er die AGB sowie die Zusatzbedingungen für von Target Mobility vermittelte Kunden des jeweiligen Verleihers zur Kenntnis genommen hat. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die Konsequenzen des Abschlusses eines Leihvertrages beim jeweiligen Verleiher zu informieren.
    4. Wenn der Kunde eine bestehende Buchung ändern will und sich diesbezüglich an Target Mobility wendet, tritt Target Mobility lediglich als Vermittler auf.
  3. Leihvertrag zwischen Kunden und Verleiher:
    1. Die unmittelbar nach Buchung über Movacar an den Kunden versandte Buchungseingangsbestätigung stellt noch keine Annahme durch den Verleiher dar, sondern bestätigt nur, dass die Anfrage seitens Target Mobility an den Verleiher übersandt wurde.
    2. Nach 72 Stunden entfällt die Bindung des Kunden an sein Angebot. Nimmt der Verleiher das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, kommt es nicht zum Vertragsschluss zwischen Kunden und Verleiher.
    3. Durch die rechtzeitige Übersendung der Buchungsbestätigung durch den Verleiher kommt zunächst ein Reservierungsvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verleiher zustande.
    4. Der Leihvertrag kommt erst bei Abholung des Leihwagens vor Ort zustande, wenn der Kunde die Bedingungen des jeweiligen Verleihers erfüllt (Bedingungen können bspw. die Vorlage einer Kreditkarte auf den Namen des Kunden und eines gültigen Führerscheins sein). Einzelheiten dazu entnimmt der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verleihers, welche allein für den Reservierungs- und Leihvertrag zwischen dem Kunden und dem Verleiher maßgeblich sind.

Ggf. zusätzlicher Versicherungsschutz über Movacar

  1. Ggf. wird dem Kunden im Bestellprozess über Movacar zusätzlicher Versicherungsschutz angeboten.
  2. Zur Inanspruchnahme der Versicherung sind bestimmte formale Voraussetzungen zu erfüllen (bspw. Altersgrenzen), die den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden können. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle in seiner Person liegenden Voraussetzungen vorliegen.
  3. Die Versicherungspolice sowie die Versicherungsbedingungen werden dem Kunden von Target Mobility übersandt. Die Versicherungsbedingungen sind außerdem jederzeit über Movacar abrufbar.
  4. Erst mit Versand des Versicherungszertifikats an den Kunden durch Target Mobility erfolgt die Einbeziehung des Kunden in den jeweiligen Versicherungsschutz.
  5. Target Mobility ist nicht verpflichtet zu ermitteln, ob der Kunde den angebotenen Versicherungsschutz tatsächlich benötigt. Dies ist unter anderem davon abhängig, über welchen Versicherungsschutz der Kunde bereits verfügt oder über den Verleiher in Anspruch nimmt. Es liegt daher in der Verantwortlichkeit des Kunden zu überprüfen, ob er die angebotene Versicherung benötigt.
  6. Auch wenn der Kunde das sog. „Movacar Sorglos-Paket“ samt Selbstbehalt-Übernahme-Versicherung gebucht hat, muss er im Falle eines Schadens vor Ort zunächst die mit dem Verleiher vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Die Versicherungsbedingungen regeln sodann im Detail, wie eine Schadensmeldung zu erfolgen hat und wie der Versicherer die Selbstbeteiligung erstattet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden die Regelungen der Versicherungsbedingungen im Schadensfall, insbesondere die Einreichungsfristen und weiteren Vorgaben zu notwendigen Unterlagen einzuhalten. Dazu kann auch das Beibringen von Polizeiprotokollen zählen. Eine verspätete oder nicht vollständige Einreichung der notwendigen Unterlagen kann zu einem Verlust des Anspruchs auf Erstattung der Selbstbeteiligung führen. Gemäß den Versicherungsbedingungen können außerdem bestimmte Schäden von einer Erstattung ausgenommen sein. Dazu können insbesondere Schäden zählen, die von der bestehenden (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung des Fahrzeugs nicht abgedeckt sind, Schäden an der Ölwanne, Schäden infolge des Verlustes des Fahrzeugschlüssels und Schäden an der Inneneinrichtung des Leihfahrzeugs. Einzelheiten dazu regeln die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers, welche allein maßgeblich sind.

Vergütung

  1. Es gelten die im Buchungsprozess ausgewiesenen Preise für die Vermittlung durch Target Mobility.
  2. Sollte es sich nicht um eine mietzinsfreie Einwegleihe handeln, richten sich die Preise für die Fahrzeugmiete nach dem vom jeweiligen Verleiher im Buchungsprozess ausgewiesenen Mietzins. Die Preise für den Leihvertrag zwischen Kunden und Verleiher können ggfs. Preise für Zusatzangebote (bspw. Zusatzversicherungen, Navigationsgeräte, besondere Ausstattungsmerkmale, kostenfreie Stornierung oder Zusatzfahrer) enthalten.
  3. Für den ggf.  zusätzlichen Versicherungsschutz über Movacar (vgl. § 7) gelten ebenfalls die im Buchungsprozess ausgewiesenen Preise. Einzelheiten dazu können den Angaben im Buchungsprozess und den dort angezeigten allgemeinen Versicherungsbedingungen entnommen werden.
  4. Target Mobility steht es zu, eine Kaution zur Absicherung des vertragsgemäßen Fahrzeugtransports, insbesondere zur Absicherung der maximalen Leihdauer, der kurzfristigen Stornierung und ggf. der durchzuführenden Pflicht-Dokumentation, einzuziehen bzw. auf der Kreditkarte zu reservieren. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus den Angaben im Bestellprozess und wird innerhalb von 10 Werktagen nach ordnungsgemäßer Fahrzeugrückgabe zurückerstattet bzw. freigegeben.
  5. Die Bezahlung der Vermittlungsgebühr und der Versicherungsgebühr erfolgt online mittels Kreditkarte oder über PayPal. Die Bezahlung des Mietzinses einschließlich aller weiteren anfallenden Zusatzkosten für Zusatzangebote (etwa Kindersitz, Navigationsgerät, etc.) im Rahmen des Leihvertrages sind bei Abholung des Fahrzeugs an den Verleiher zu zahlen.

Stornierung von vermittelten Leihverträgen

  1. Der Kunde kann den Leihvertrag mit dem Verleiher jederzeit vor Leistungserbringung des Verleihers an den Kunden stornieren.
  2. Eine Stornierung ist per Link in der Buchungsbestätigung möglich. Alternativ kann der Kunde die Stornierung über die App vornehmen.
  3. Die Folgen einer Stornierung (bspw. das Anfallen von Stornogebühren) des Reservierungs- bzw. Leihvertrages mit dem Verleiher richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verleihers.
  4. Für die Vermittlung von Leihverträgen gegen eine Vermittlungsgebühr gilt ergänzend:
    1. Die für Fahrzeug-Leihverträge nicht marktüblichen Kosten bzw. die kostenfreien Leihen können die Verleiher nur deshalb anbieten, weil der Kunde im Rahmen des von Target Mobility vermittelten Leihvertrages den Fahrzeugtransport für den Verleiher zu einem neuen Bestimmungsort übernimmt und dem Verleiher so die sonst mit dem Transport einhergehenden Kosten erspart. Im Gegenzug ist der Verleiher jedoch darauf angewiesen, dass der Fahrzeugtransport tatsächlich auch durch einen Kunden von Target Mobility durchgeführt wird. Werden bereits vom Kunden geschlossene Leihverträge kurzfristig storniert und findet Target Mobility kurzfristig keinen neuen Kunden, der den Fahrzeugtransport durchführt, kann Target Mobility gegenüber den Verleihern schadensersatzpflichtig werden oder kann dazu verpflichtet sein, den Fahrzeugtransport auf eigene Kosten zu organisieren. Target Mobility weist den Kunden deshalb vor der Buchung auf diesen Umstand, die zu erwartende Höhe des Schadensersatzes und darauf hin, dass sich Target Mobility für diese Kosten gegebenenfalls beim Kunden schadlos halten muss.
    2. Vor diesem Hintergrund gilt: Storniert der Kunde später als 48h vor Fahrtbeginn, ist Target Mobility berechtigt, vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des pauschalierten Schadensersatzes ergibt sich aus den Angaben im Bestellprozess. Als Stornierung gilt auch die Nichtabholung des Leihwagens. Der Nachweis, dass Target Mobility der geltend gemachte Schadensersatz nicht oder in anderer Höhe entstanden ist, bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten. Target Mobility bleibt es vorbehalten, statt des pauschalierten Schadensersatzes den Target Mobility tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
    3. Für einige Angebote, insbesondere für Camper Vans, gilt abweichend vom vorstehenden das folgende: Im Zuge der Buchung wird von Target Mobility zusätzlich zur Vermittlungsgebühr eine Reservierungsgebühr eingezogen, welche nach Rückgabe des Fahrzeugs voll erstattet wird. Die Höhe der Reservierungsgebühr ergibt sich aus den Angaben im Bestellprozess. Bei einer Stornierung, die mindestens 7 volle Tage (entspricht 168 Stunden) vor dem geplanten Abholzeitpunkt erfolgt, wird die Reservierungsgebühr ebenfalls vollständig erstattet. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 volle Tage (also weniger als 168 Stunden) vor dem Abholzeitpunkt, wird die Reservierungsgebühr als pauschalierter Schadensersatz einbehalten. Die Erstattung kann bis zu sieben Werktage in Anspruch nehmen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Target Mobility kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt Target Mobility vorbehalten, statt des pauschalierten Schadensersatzes den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
  5. Ggf. für eine zusätzlichen Versicherungsschutz gemäß § 7 gezahlte Vergütung wird im Falle einer Stornierung vollständig zurückerstattet.

Datennutzung

Target Mobility schützt die personenbezogenen Daten des Kunden und nutzt diese ausschließlich, soweit dies gesetzlich zulässig ist; nähere Informationen hierzu findet der Kunde unter dem Link Datenschutz. An sonstigen Daten, die entweder keinen Personenbezug aufweisen oder deren Personenbezug entfernt wurde (anonymisierte Daten), räumt der Kunde Target Mobility das nicht ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht ein.

Weitere Pflichten des Kunden, Haftung

  1. Der Kunde trägt für den Empfang aller Mitteilungen im Rahmen dieser AGB und der zu vermittelnden Verträge die Verantwortlichkeit. Target Mobility bzw. der Verleiher oder Versicherer können Verantwortung nur für den Versand, nicht aber für den Empfang übernehmen. Der Kunde ist verpflichtet, eine funktionierende E-Mail-Adresse anzugeben, über welche er den Empfang der Mitteilungen sicherzustellen hat.
  2. Bei Abholung des Leihwagens hat der Kunde insbesondere die ihm übersandte Buchungsbestätigung (vgl. § 6 Abs. 3)c.) in Papierform oder in elektronischer Form (z.B. auf mobilem Endgerät) vorzulegen. Andernfalls kann die Übergabe des Fahrzeuges verweigert werden. Weitere Verleihbedingungen sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verleihers zu entnehmen.
  3. Weitere Pflichten ergeben sich aus den Angaben im Bestellprozess:
    1. Je nach Art der Buchung und des Verleihers können diese bspw. umfassende (Foto-)Dokumentationspflichten in der App bei Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs, die Pflicht zur Durchführung eines Ident-Verfahrens durch den Kunden bei einem von Target Mobility benannten Drittanbieter und / oder die Registrierungspflicht in einer Online-Umgebung des Verleihers vor Abholung des Fahrzeugs sein.
    2. Pflicht-Dokumentation: Versäumt der Kunde die Durchführung der ausgewiesenen Pflicht-Dokumentation, so steht Target Mobility ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 100,00 € zu. Zur Absicherung dieses Anspruchs kann Target Mobility nach der Buchung eine Kaution beim Kunden einziehen. Hierauf wird der Kunde im Bestellprozess ausdrücklich hingewiesen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Target Mobility tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Target Mobility bleibt es vorbehalten, statt des pauschalierten Schadensersatzes den Target Mobility tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
    3. Maximale Leihdauer: Überschreitet der Kunde die in der Buchung angegebene maximale Leihdauer, so steht Target Mobility ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 199,00 € je angefangener 24 Stunden zu.  Denn die für Fahrzeug-Leihverträge nicht marktüblichen Kosten bzw. die kostenfreien Leihen können die Verleiher nur deshalb anbieten, weil der Kunde im Rahmen des von Target Mobility vermittelten Leihvertrages den Fahrzeugtransport für den Verleiher zu einem neuen Bestimmungsort und zu einem bestimmten Zeitpunkt übernimmt und dem Verleiher so die sonst mit dem Transport einhergehenden Kosten erspart. Im Gegenzug ist der Verleiher jedoch darauf angewiesen, dass der Fahrzeugtransport tatsächlich auch rechtzeitig durch einen Kunden von Target Mobility durchgeführt wird. Wird das Fahrzeug vom Kunden zu spät zurückgegeben, kann Target Mobility gegenüber dem Verleiher schadensersatzpflichtig werden. Target Mobility weist den Kunden deshalb vor der Buchung auf diesen Umstand und darauf hin, dass sich Target Mobility für diese Kosten gegebenenfalls beim Kunden schadlos halten muss.
    4. Maximale Fahrtstrecke („Frei-Kilometer“): Überschreitet der Kunde mit dem Fahrzeug während der Überlassung die in der Buchung angegebenen Frei-Kilometer, berechnet Target Mobility dem Kunden die zu viel gefahrenen Kilometer mit dem im Bestellprozess ausgewiesenen Kilometersatz.
  4. Der Kunde hat ferner die (ggf. vorvertraglichen) Pflichten, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verleihers sowie aus dem vor Ort vom Kunden mit dem Verleiher zu schließenden (Transport-)Leihvertrag ergeben, zu beachten.
  5. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Verträge für Dritte über Movacar abzuschließen, um daraus unmittelbar Gewinne zu erzielen. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten, welche für einen Verstoß gegen diese Regelung sprechen, behält sich Target Mobility das Recht vor, das Benutzerkonto des Kunden bis zur Aufklärung des Sachverhaltes zu sperren. Verstößt der Kunde gegen diese Regelung, steht Target Mobility das Recht zur fristlosen Kündigung zu.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er durch die Nutzung von Movacar nicht gegen die Regelungen dieser AGB, gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Dies gilt auch dann, wenn er Dritten den Zugriff auf Movacar gewährt.
  7. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Verpflichtungen dieser AGB haftet der Kunde auf Ersatz aller Target Mobility hieraus entstehenden Schäden.

Haftung von Target Mobility

  1. Target Mobility ist nicht verantwortlich für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und / oder Qualität der über Movacar dargestellten Leihwagenangebote, die von Verleihern zusammengestellt werden. Die in den Leihwagenangeboten enthaltenen Informationen des Verleihers werden von Target Mobility nicht inhaltlich überprüft und / oder modifiziert.
  2. Target Mobility ist nicht verantwortlich für den Inhalt externer Internetseiten.
  3. Target Mobility ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung von Movacar durch den Kunden entstehen.
  4. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an Movacar vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
  5. Im Übrigen haftet Target Mobility nach den folgenden Bestimmungen:
    1. Hat Target Mobility aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Target Mobility beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
    2. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Target Mobility für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für Target Mobility in § 12 Abs. 5) a. vorgesehene Haftungsbeschränkung entsprechend.
  6. Die Haftungsbeschränkungen dieses § 12 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Übernahme einer Garantie und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Storniert der Verleiher die Buchung ohne, dass hierfür ein Verschulden von Target Mobility ursächlich ist, haftet Target Mobility nicht für Hotelkosten, Kosten für Ersatzbeförderung oder sonstige Kosten die dem Kunden als Folge dieser Stornierung entstehen. Etwaige Ersatzansprüche des Kunden gegen den Verleiher bleiben davon unberührt.

Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Target Mobility kann den Vertrag über die Nutzung von Movacar mit einer Frist von sechs Wochen kündigen.
  2. Der Kunde kann den Vertrag über die Nutzung von Movacar jederzeit durch Löschen seines Benutzerkontos kündigen. Für etwaige noch bestehende Vermittlungsverträge des Kunden mit Target Mobility gelten diese AGB auch über den Beendigungszeitpunkt hinaus fort.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist Berlin, Deutschland, wenn der Kunde Kaufmann ist.
  1. Ist der Kunde Verbraucher, kann Target Mobility ihn nur bei dem für seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht verklagen; der Kunde kann Target Mobility dagegen neben dem für seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht an jedem gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand verklagen.
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher gilt dies nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nach dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, der Anwendung deutschen Rechts entgegenstehen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werde, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien sich auf solche Regelungen einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Target Mobility nicht verpflichtet und nicht bereit.